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Schlichtungsbehörde

Adresse

Schlichtungsbehörde
Gemeindeplatz 1
8355 Aadorf
Google Maps

Tel. 052 368 48 00

Kontakt

Ansprechpartner / Funktion
Santos Fabiana Funktion
  • Sachbearbeiterin

Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort, wo sich die Mietsache befindet. Die Behörde ist paritätisch zusammengesetzt, d.h. der Behörde gehören mindestens ein Vertreter der Vermieterschaft und der Mieterschaft an. Den Vorsitz führt eine unabhängige Person. Das Verfahren wird durch das Einreichen eines schriftlichen Begehrens eingeleitet. Bei gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verfahrens von der Wahrung einer Frist abhängt (z.B. Kündigungsanfechtung). Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Dem Schlichtungsbegehren sind alle für die Beurteilung des Streitfalles notwendigen Unterlagen beizulegen.

Dienstleistungen

  • Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen gelangen können.
  • Amtl. Wohnungsabnahme:
    Ueli Meyer
    Gemeindeplatz 1
    8355 Aadorf
    Telefon: 052 368 48 24
    E-Mail: ueli.meyer@aadorf.ch

Weitere Adressen und Links

Mieterinnen-und Mieterverband Ostschweiz
Webergasse 21
9000 St. Gallen
Telefon: 071 222 50 29
E-Mail: ostschweiz@mieterverband.ch

Hauseigentümerverband (HEV) Region Aadorf
Wittenwilerstrasse 7
8355 Aadorf
Telefon: 052 368 80 00
E-Mail: info@hev-aadorf.ch