Gemeinderat
Der Gemeinderat von Aadorf (Executive) umfasst 7 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen:
Bruno Lüscher, Gemeindeammann
FDP
Ressort Finanzen, Verwaltung, Volkswirtschaft, Entwicklung, Einbürgerungen.
Präsident Betriebskommission EW Aadorf
Präsident Betriebskommission Alterszentrum,
Präsident Vormundschaftsbehörde
Präsident Friedhofkommission
Präsident Personalkommission
Stv. Raumplanung / Hochbau
Gallus Müller, Vice-Gemeindeammann
CVP
Ressort Tiefbau, Umwelt, Energie
Stv. Betriebskommission Aaheim
Cornelia Hasler
FDP
Ressort Kultur, Freizeit, Sport
Stv. Tiefbau, Umwelt, Energie
Franz Mettler
SVP
Ressort Verkehr und Sicherheit
Stv. Kultur, Freizeit, Sport
Stv. Friedhofkommission
Dr. Roman Engeler
SVP
Ressort Soziales
Stv. Gesundheit, Bildung, Jugend, Familie
Stv. Personalkommission
Einbürgerungen
Hans Peter Meier
FDP
Ressort Raumplanung. Hochbau
Stv. Verkehr und Sicherheit
Stv. Betriebskommission EW Aadorf
Sabina Peter Keller
Parteilos
Ressort Gesundheit, Bildung, Jugend, Familie
Stv. Soziales
Susanne Ballauf, Gemeindeschreiberin
Lehrlingsverantwortliche
Webseite Gemeinde Aadorf
Einbürgerungen
Gastgewerbe
Friedhofverwaltung
Bäder Aadorf
Die wichtigsten Aufgaben und Informationen zum Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt die Executive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht in Aadorf aus 7 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vice-Gemeindeammann und 5 Gemeinderäte und Gemeinderätinnen). Den Vorsitz bei den 14-täglichen Sitzungen führt der Gemeindeammann, bei dessen Abwesenheit der Vice-Gemeindeammann. Der Gemeinderat wird für eine 4-jährige Amtsdauer durch das Stimmvolk gewählt. Aktuell 01. Juni 2007 – 31. Mai 2011. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Mittwochnachmittag statt.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
- Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
- Standortmarketing / Gemeindeentwicklung
- Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
- Anstellung des Gemeindepersonals
- Aussprechen von Strafbefehlen
- Erteilung von Baubewilligungen für Bauvorhaben auf Antrag der Baukommission
- Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge im Rahmen der Kompetenz, soweit sie nicht in der Kompetenz der entsprechenden Kommissionen sind
- Vollzug der ihm durch Gesetze und Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben
- Planungen i.R. der Ortsplanung


