Gemeinderat
Der Gemeinderat von Aadorf (Executive) umfasst 7 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen:
Bruno Lüscher, Gemeindeammann gemeindeammann@aadorf.ch
FDP
Ressort Finanzen, Verwaltung, Volkswirtschaft, Entwicklung, Einbürgerungen.
Präsident Betriebskommission EW Aadorf
Präsident Betriebskommission Alterszentrum,
Präsident Vormundschaftsbehörde
Präsident Friedhofkommission
Präsident Personalkommission
Stv. Raumplanung / Hochbau
Dr. Roman Engeler, Vice-Gemeindeammann roman.engeler@aadorf.ch
SVP
Ressort Soziales
Stv. Gesundheit, Bildung, Jugend, Familie
Stv. Personalkommission
Personalkommission
Cornelia Hasler cornelia.hasler@aadorf.ch
FDP
Ressort Kultur, Freizeit, Sport
Stv. Soziales
Hans-Peter Meier hans-peter.meier@aadorf.ch
FDP
Ressort Raumplanung. Hochbau
Stv. Verkehr und Sicherheit
Stv. Betriebskommission EW Aadorf
Andreas Meister andreas.meister@aadorf.ch
CVP
Ressort Tiefbau, Umwelt, Energie
Stv. Betriebskommission Aaheim
Stefan Mühlemann stefan.muehlemann@aadorf.ch
SVP
Ressort Verkehr, Sicherheit
Stv. Tiefbau, Umwelt, Energie
Stv. Friedhofkommission
Sabina Peter Keller sabina.peter@aadorf.ch
CVP
Ressort Gesundheit, Bildung, Jugend, Familie
Stv. Kultur, Freizeit, Sport
Susanne Ballauf, Gemeindeschreiberin gemeinderatskanzlei@aadorf.ch
Lehrlingsverantwortliche
Einbürgerungen
Gastgewerbe
Friedhofverwaltung
Bäder Aadorf
Die wichtigsten Aufgaben und Informationen zum Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt die Executive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht in Aadorf aus 7 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vice-Gemeindeammann und 5 Gemeinderäte und Gemeinderätinnen). Den Vorsitz bei den 14-täglichen Sitzungen führt der Gemeindeammann, bei dessen Abwesenheit der Vice-Gemeindeammann. Der Gemeinderat wird für eine 4-jährige Amtsdauer durch das Stimmvolk gewählt. Aktuell 01. Juni 2011 – 31. Mai 2015. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Mittwochnachmittag statt.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
- Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
- Standortmarketing / Gemeindeentwicklung
- Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
- Anstellung des Gemeindepersonals
- Aussprechen von Strafbefehlen
- Erteilung von Baubewilligungen für Bauvorhaben auf Antrag der Baukommission
- Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge im Rahmen der Kompetenz, soweit sie nicht in der Kompetenz der entsprechenden Kommissionen sind
- Vollzug der ihm durch Gesetze und Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben
- Planungen i.R. der Ortsplanung


