März 2015 - Neues aus dem Amt für Bau und Umwelt
Lichtsignalanlage Knoten Bahnhof-/Tänikonerstrasse, Aadorf
Der Gemeinderat informierte bereits über die Montage einer Lichtsignalanlage an der erwähnten Kreuzung. Damit soll der Rückstau, insbesondere aus der Tänikonerstrasse während den Stosszeiten, reduziert werden.
In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt erfolgt nun ab zirka Mitte Mai 2015 eine Versuchsphase über vier bis fünf Monate. Die verschiedenen Einflüsse auf den Verkehr werden während dieser Zeit registriert und ausgewertet. Je nach Erfolg dieser Massnahme soll dann die definitive Lösung realisiert werden.
Diese Verkehrsanordnung muss vor der Installation öffentlich aufgelegt werden. Das entsprechende Inserat wird im Amtsblatt zirka Mitte April 2015 erscheinen. Wir bitten Sie, sich im Amtsblatt oder auf unserer Homepage über die genauen Daten der Auflage zu informieren.
Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken
bis Ende Mai 2015
Wir erinnern die Gartenbesitzer, Verwaltungen, Hauswarte und Anwohner daran, dass Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen, Wegen und Ausfahrten so zu schneiden sind, dass diese nicht in den Strassen- / Wegbereich hineinragen.
Dadurch leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten. Ebenfalls wird die Durchfahrt für Kehricht- / Grüngutabfuhren, Rettungsfahrzeuge, etc. sichergestellt.
Gemäss kantonalem Gesetz über Strassen und Wege § 42 Abs. 2 und 3 sind Pflanzungen wie folgt unter Schnitt zu halten:
- Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4.50 m,
bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.50 m zu stutzen.
- Hecken, Sträucher etc. sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegbereich hineinragen.
- Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen.
- Strassen-Randabschlüsse sind von Überwachsungen frei zu halten.
Das Amt für Bau und Umwelt bittet Sie, Ihre Pflanzungen stetig unter Schnitt zu halten.
Lärmimmissionen verhindern
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bittet der Gemeinderat Aadorf, das Rasenmähen mit Lärm verursachenden Geräten und das Arbeiten mit anderweitigen, motorgetriebenen Gartengeräten von Montag bis Samstag jeweils auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken.
Es sollte selbstverständlich sein, dass nicht nur über Mittag, sondern auch Morgens und gegen Abend sowie an Wochenenden auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird. Die gleiche Einsicht sollte auch bestehen, wenn zum Beispiel Kinder auf einem Trampolin spielen oder sich anderweitig im Freien vergnügen.
Bitte halten Sie sich vermehrt an Rücksichtsregeln, um so das Zusammenleben miteinander zu stärken und nicht gegeneinander auszuspielen.
Nebenbei bemerkt könnte man sich durchaus mit dem Nachbarn absprechen, zu welchen Zeiten zum Beispiel der Rasenmäher hervorgeholt wird.
René Lutz