Neue Verbandsstatuten Abwasserzweckverband Lützelmurgtal – Urnenabstimmung
Seit 1969 bilden die Gemeinden Aadorf, Bichelsee-Balterswil, Eschlikon und Hagenbuch unter der Bezeichnung Abwasserzweckverband Lützelmurgtal einen Zweckverband. Das Organisationsreglement des Abwasserzweckverbands Lützelmurgtal wurde letztmals im Jahr 2002 angepasst und ersetzte damals das bisherige Reglement aus dem Jahr 1996. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2002 hat sich vieles verändert, im rechtlichen übergeordneten Sinn, wie auch in der tatsächlichen Situation.
In den Artikeln 31 und 32 des Organisationsreglements ist die Kostenverteilung geregelt. Der Kostenverteiler sollte gemäss Art. 32, Abs. 2 in der Regel alle zehn Jahre neu beurteilt werden. Der bisher angewendete Kostenteiler ist veraltet, schlecht dokumentiert und nicht vollständig nachvollziehbar. Da der Kostenteiler und somit auch das Organisationsreglement angepasst werden müssen, entschieden die Betriebskommission und die Delegiertenversammlung des Abwasserzweckverbands das Organisationsreglement vollständig zu überarbeiten.
- Abstimmungsbotschaft.pdf
- Statuten Abwasserzweckverband Lützelmurgtal_alt.pdf
- Statuten Abwasserzweckverband Lützelmurgtal_neu.pdf