Informationsveranstaltung und Mitwirkung zur Aufhebung von Gestaltungsplänen
Sondernutzungspläne, also Gestaltungspläne, Baulinienpläne und Gewässerraumlinienpläne, dienen dazu, für gewisse Gebiete die Bestimmungen des Baureglements und des Zonenplans zu ergänzen, zu präzisieren oder in bestimmten Bereichen abweichend zu regeln, damit eine bessere Siedlungsentwicklung möglich wird.
Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, die alten Sondernutzungspläne bis spätestens Ende 2027 an das neue Planungs- und Baugesetz anzupassen oder diese aufzuheben.
Die Gemeinde Aadorf hat die bestehenden, älteren Sondernutzungspläne überprüft. Einige können weiterbestehen, einige gilt es zu ändern und andere können aufgehoben werden, weil die Gebiete schon vollständig oder fast vollständig überbaut sind oder die Ziele der Planung erreicht werden konnten.
Die Gemeinde Aadorf erachtet es als sinnvoll, folgende Gestaltungspläne aufzuheben:
- Alt Chlooster, Guntershausen
- Châtel, Aadorf
- Dorfplatz, Wittenwil
- Matthof I, Aadorf (inkl. Abänderung Pz. 338)
- Matthof II, Aadorf
- Neuwis, Aadorf
- Oberdorf, Häuslenen
- Steig-Ifang, Aadorf
Die Anpassung oder Aufhebung eines Gestaltungsplanes kann selbstverständlich nicht ohne die Mitwirkung der Bevölkerung erfolgen. Entsprechend ist es uns auch ein Anliegen, Sie über die Gründe und die Auswirkungen der beabsichtigten Aufhebung zu informieren und diese mit Ihnen zu diskutieren. Wir laden Sie deshalb gerne zu einer Informationsveranstaltung (siehe unten) ein.
Selbstverständlich sollen alle BürgerInnen auch die Möglichkeit haben, sich vor dem Entscheid über die Aufhebung des Gestaltungsplanes zu äussern. Dazu wird ein formelles Mitwirkungsverfahren mit der öffentlichen Auflage (siehe unten) eröffnet. Wir laden Sie ein, Ihre Anliegen während der Auflagefrist einzubringen.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Donnerstag, 11. Juni 2026, 19.00 Uhr
Grosser Saal, Gemeinde- und Kulturzentrum Aadorf
Nutzen Sie die Gelegenheit sich aus erster Hand zu informieren, diskutieren Sie mit und stellen Sie Ihre Fragen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Gerne können Sie die Unterlagen digital oder auf dem Amt für Bau und Umwelt einsehen. Allfällige Mitwirkungen sind während der Mitwirkungsauflage schriftlich an den Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, einzureichen.
Mitwirkungsauflage
12. Juni bis 1. Juli 2026
Amt für Bau und Umwelt, 2. Stock, Gemeindehaus Aadorf
Für eine physische Einsicht in die Unterlagen bitten wir um eine telefonische Voranmeldung beim Amt für Bau und Umwelt, 052 368 48 25.
Unterlagen:
Anleitung Geoportal [pdf, 447 KB]
Alt Chlooster_Guntershausen [pdf, 237 KB]
Dorfplatz_Wittenwil [pdf, 264 KB]
Matthof I_Aadorf_mit Änderungen_PZ_338 [pdf, 325 KB]
Matthof II_Aadorf [pdf, 221 KB]
Oberdorf_Häuslenen [pdf, 287 KB]
Steig-Ifang_Aadorf [pdf, 275 KB]
Planungsbericht_Aufhebung Gestaltungspläne [pdf, 3.2 MB] [pdf, 3.2 MB]
Planungsbericht_Überprüfung Sondernutzungspläne [pdf, 6.5 MB] [pdf, 6.5 MB]