Meldepflicht

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass wer in eine Gemeinde zuzieht, in der Gemeinde umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, dies innerhalb von acht Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden hat. Leider besteht im Kanton Thurgau keine Meldepflicht der Vermieter wie im Kanton Zürich, was Gemeindeammann Bruno Lüscher bedauert.
Nebst dem Vergessen der Meldepflicht wird diese leider auch immer wieder bewusst umgangen. Verlässt jemand die Gemeinde ohne sich abzumelden, so können Forderungen oft nur schwer eingetrieben werden. Durch das Fehlen der Meldepflicht durch Vermieter kommt es auch vereinzelt vor, dass sich besonders auswärts wohnende Vermieter ungenügend um die Solvenz ihrer Mieter kümmern und nicht nur sich selbst, sondern auch der Verwaltung zusätzliche Aufwendungen bescheren. Feststellbar ist leider auch eine Abnahme der Eigenverantwortung.
Der Gemeinderat ruft alle Einwohnerinnen und Einwohner auf, sich bei Veränderungen der Wohnverhältnisse an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und er dankt für die Respektierung derselben.

he

Sicherheit@aadorf.ch

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