Öffentliche Planauflage - Aufhebung Gestaltungsplan Neuhof
Der rechtskräftige Gestaltungsplan "Neuhof" entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und wird deshalb aufgehoben. Die Parzellen-Nr. 300 und 302 sind nicht gestaltungsplanpflichtig, daher wird auf die Ausarbeitung eines neuen Gestaltungsplans verzichtet. Folgende Aufhebung liegt öffentlich auf:
Öffentliche Planauflage [pdf, 20 KB]
Sonderbauvorschriften [pdf, 10.4 MB]