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Schlichtungsbehörde für Mietsachen

Adresse

Mieterschlichtungsstelle
Gemeindeplatz 1
Postfach 71
8355 Aadorf
Google Maps

Tel. 052 368 48 00

Öffnungszeiten

Tag Vormittag Nachmittag
Montag bis Mittwoch 08.00 Uhr – 11.30 Uhr 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 11.30 Uhr 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag geschlossen geschlossen

Kontakt

Ansprechpartner / Funktion
Brändle Eveline Funktion
Aktuarin

In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Mietverhältnisse. Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen gelangen können. Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Gemeinde Aadorf, wenn sich das betreffende Objekt in Aadorf befindet. Die Schlichtungsstelle für Mietwesen berät Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten bezüglich eines Mietvertrags versucht die Schlichtungsbehörde eine gütliche Einigung zu erzielen.

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt, d.h. der Behörde gehören mindestens ein Vertreter der Vermieterschaft und der Mieterschaft an. Den Vorsitz führt eine unabhängige Person. Das Verfahren wird durch das Einreichen eines schriftlichen Begehrens eingeleitet. Bei gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verfahrens von der Wahrung einer Frist abhängt (z.B. Kündigungsanfechtung). Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Dem Schlichtungsbegehren sind alle für die Beurteilung des Streitfalles notwendigen Unterlagen beizulegen.

Allgemeine Informationen

Kündigungstermine:
31. März, 30. Juni, 30. September
Allgemeine Kostensteigerungspauschale:
0.5%-1% (nach Umfang der in die Nebenkosten ausgeschiedenen Betriebskosten)

Amtliche Wohnungsabnahmen

Rechnen Sie bei der bevorstehenden Wohnungsabgabe mit Problemen und möchten Sie eine neutrale Person beiziehen? Dann können wir Ihnen eine amtliche Wohnungsabnahme durch die Gemeinde Aadorf zur Verfügung stellen. Der Stundenansatz beträgt 135 Franken. Bitte beachten Sie, dass die amtliche Wohnungsabnahme eine reine Bestandesaufnahme ohne weitere Dienstleistungen ist.

Für eine amtliche Wohnungsabnahme wenden Sie sich bitte direkt an Wegelin Immobilien AG.

Weitere Adressen und Links

Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Webergasse 21
9000 St. Gallen
Telefon: 071 222 50 29
E-Mail: ostschweiz@mieterverband.ch

Hauseigentümerverband (HEV) Region Aadorf
Wittenwilerstrasse 7
8355 Aadorf
Telefon: 052 368 80 00
E-Mail: info@hev-aadorf.ch