Gemeinderat
Gemeinderäte
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Matthias Küng
Funktion- Gemeindepräsident
Interessenbindungen
Partei: Die Mitte
- Ressorts Volkswirtschaft, Gemeindeentwicklung, Finanzen, Verwaltung, Tiefbau und Umwelt, Soziales
- Stv. Raumplanung / Hochbau
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Stefan Mühlemann
Funktion- Gemeinderat
Interessenbindungen
Partei: SVP
- Vize-Gemeindepräsident
- Ressort Verkehr und Sicherheit
- Stv. Betriebskommission EW Aadorf
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Stefan Brunner
Funktion- Gemeinderat
Interessenbindungen
Partei: glp
- Ressort Raumplanung und Hochbau
- Stv. Tiefbau und Umwelt
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Michel Gehring
Funktion- Gemeinderat
Interessenbindungen
Partei: FDP
- Präsident Betriebskommission EW Aadorf
- Stv. Gesundheit und Gesellschaft
- Stv. Kultur, Freizeit und Sport
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Lukas Kurmann
Funktion- Gemeinderat
Interessenbindungen
Partei: FDP
- Präsident Betriebskommission Aaheim
- Stv. Verkehr und Sicherheit
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Patrick Meyer
Funktion- Gemeinderat
Interessenbindungen
Partei: Die Mitte
- Ressort Kultur, Freizeit und Sport
- Stv. Soziales
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Monika Roost-Brunner
Funktion- Gemeinderätin
Interessenbindungen
Partei: FDP
- Ressort Gesellschaft und Gesundheit
- Stv. Betriebskommission Aaheim
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Sandra Kleindl
Funktion- Gemeindeschreiberin
Tel. 052 368 48 75
E-Mail
Die wichtigsten Aufgaben und Informationen zum Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern (Gemeindepräsident und sechs Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte). Den Vorsitz bei den Sitzungen hat der Gemeindepräsident, bei dessen Abwesenheit der Vize-Gemeindepräsident. Der Gemeinderat wird für eine 4-jährige Amtsdauer durch das Stimmvolk gewählt. Aktuell 1. Juni 2023 – 31. Mai 2027. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Mittwochabend statt.
Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse:
- Der Gemeinderat setzt die strategischen Leitplanken und bestimmt die langfristige Ausrichtung der Gemeinde (Gemeindeentwicklung).
- Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen.
- Er entscheidet und beaufsichtigt alle Geschäfte der Gemeinde, die nicht ausdrücklich durch
Gesetz oder Reglement der Gemeindeversammlung oder anderen Organen zugewiesen sind. - Dem Gemeinderat obliegt die Vorbereitung der Geschäfte und den Vollzug der Beschlüsse der Urnenabstimmungen und der Gemeindeversammlungen.
- Dem Gemeinderat obliegt der Vollzug der Aufträge der staatlichen Behörden.
- Ihm obliegt die Leitung und Aufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung.
- Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass von Verordnungen und verwaltungsinternen Weisungen.
- Der Gemeinderat wählt sämtliche Mitglieder der Kommissionen sowie die Vertretungen und Delegationen der Gemeinde.