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Peregrina-Stiftung schafft neue Unterkünfte für Personen aus dem Asylbereich

Laut einer Mitteilung der Peregrina-Stiftung konnte diese in der Gemeinde Aadorf neue Unterkünfte für die Unterbringung von Personen aus dem Aslylbereich finden. Die drei Liegenschaften befinden sich an der Obermoosstrasse 3 in Aadorf sowie an der Weidlistrasse 15 und Elggerstrasse 2 in Ettenhausen und bieten Platz für insgesamt 54 Personen.

Die Häuser an der Obermoosstrasse 3 und an der Weidlistrasse 15 werden bereits im August 2024 bezogen. Die Unterkunft an der Elggerstrasse 2 wird ab November 2024 in Betrieb genommen.

Die Bewohnenden werden Personen aus dem Asylbereich sein, welche einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Dies können sowohl alleinstehende Personen wie auch Familien sein. Aktuell sind keine Familien mit Kindern den neuen Unterkünften zugewiesen. Sollte sich dies ändern, werden die Kinder im schulpflichtigen Alter die öffentliche Schule besuchen.

Die Peregrina-Stiftung ist im Auftrag des Kantons Thurgau für die Unterbringung und die Schaffung geeigneter Strukturen für Personen aus dem Asylbereich zuständig. Die Gemeinde Aadorf wurde über die neuen Standorte in Aadorf und Ettenhausen in Kenntnis gesetzt und hatte keinen Einfluss auf diesen Entscheid.

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