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Neues Reglement über die Ersatzabgaben für Spielplätze und Freizeitflächen

Seit 1. November 2023 ist das neue Baureglement der Politischen Gemeinde Aadorf in Kraft. Unter anderem ist darin das Folgende geregelt:

Art. 37 Spielplätze und FreizeitflächenDie Erstellung und der dauernde Unterhalt von Spielplätzen oder Freizeitflächen richtet sich nach § 86 PBG. Die Grösse des Spielplatzes oder der Freizeitfläche hat mindestens 10% der Hauptnutzflächen zu betragen.

Auszug aus dem Kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG):

§ 86 Spielplätze, Freizeitflächen

  1. Bei Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund entsprechend den örtlichen Verhältnissen und nach Massgabe von Zahl und Art der Wohnungen angemessene Spielplätze oder Freizeitflächen an geeigneter Lage zu erstellen und dauernd zu unterhalten.
  2. Die Gemeinde kann in der Bau- und Nutzungsordnung auch für andere Bebauungen Spielplätze oder Freizeitflächen vorsehen.
  3. Nach Möglichkeit sollen mehreren Gebäuden dienende Spielplätze oder Freizeitflächen geschaffen werden.

§ 87 Ersatzabgaben

  1. Ist die Anlage der erforderlichen Spielplätze oder Freizeitflächen nicht möglich, sinnvoll oder zumutbar, kann der Bauherr zur Leistung einer Ersatzabgabe verpflichtet werden.
  2. Die Gemeinde legt Voraussetzungen, Höhe und Verwendungszweck der Ersatzabgabe in einem Reglement fest.

Im Sinne der baulichen Verdichtung soll eine Ersatzabgabe im Zentrum von Aadorf ermöglicht werden. In der Zentrumszone und Dorfzone sind 10% der Hauptnutzfläche (Wohnfläche) nicht realistisch und werden bereits heute meistens nicht eingehalten. Mit der Ortsplanungsrevision und der Anpassung des Baureglements wurde von einer Entwicklung und Verdichtung im Zentrum gesprochen, was mit 10% Spielplätze und Freizeitflächen verunmöglicht wird.

Gemäss Art. 12 der Gemeindeverordnung beschliessen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Reglementen mit allgemeinverbindlichem Inhalt, die aufgrund übergeordneten Rechts der Volksabstimmung unterstehen. Dies gilt auch für das vorliegende Reglement, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 zur Abstimmung gelangt. Nach erfolgter Genehmigung durch die Gemeindeversammlung soll das neue Reglement über die Ersatzabgaben für Spielplätze und Freizeitflächen per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.

Der Gemeinderat hat den Entwurf des neuen Reglements verabschiedet und lädt die Bevölkerung zur Vernehmlassung ein. 
Vernehmlassungsantworten sind bis 27. September einzureichen an bauamt@aadorf.ch.

Entwurf Reglement über die Ersatzabgaben für Spielplätze und Freizeitflächen

 

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