Revision Feuerschutzreglement – Vernehmlassung
Per 1. Januar 2021 wurde das neue Feuerschutzgesetz des Kantons Thurgau in Kraft gesetzt. Dadurch sind die Gemeinden angehalten, ihr Feuerschutzreglement an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Das heutige Feuerschutzreglement der Gemeinde Aadorf befindet sich seit 2016 in Kraft. Die Kommission Verkehr und Sicherheit hat das Reglement überarbeitet und dem Gemeinderat zur Diskussion und weiteren Bearbeitung unterbreitet. Das Ergebnis der Kantonalen Vorprüfung zeigt, dass das Reglement grundsätzlich sowohl den formellen wie auch den materiellen Voraussetzungen entspricht und nur zu wenigen Anregungen, insbesondere formaler Art, Anlass gibt.
Die wesentlichsten Änderungen im Überblick:
Dienstpflichtalter
Das Dienstpflichtalter endet neu mit dem vollendeten 50. Altersjahr, spätestens jedoch mit dem vollendeten 52. Altersjahr. Bis anhin endete die Feuerwehrpflicht mit dem vollendeten 48. Altersjahr, spätestens jedoch mit dem 55. Altersjahr.
Ersatzabgabe
Die Ersatzabgabe beträgt aktuell 10 bis 20% der einfachen Staatssteuer, mindestens aber 50 Franken und höchstens 500 Franken. Neu soll die Ersatzabgabe auf auf maximal 1'000 Franken angehoben werden können.
Der Gemeinderat hat den Entwurf des neuen Reglements verabschiedet und lädt die Bevölkerung zur Vernehmlassung ein.Vernehmlassungsantworten sind bis 7. März 2025 an sandra.kleindl@aadorf.ch zu richten.