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Infos zum Coronavirus / Freibad ab 8. Juni offen

Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind ab 11. Mai wieder geöffnet. Telefonisch und per E-Mail sind wir weiterhin während unseren Öffnungszeiten erreichbar.

Erklärung zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes für öffentliche Veranstaltungen

Wir bitten Sie, aufgrund der Weisung des BAG eine Erklärung betreffend Vorliegen und Umsetzung eines Schutzkonzeptes bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Folgend die Erklärungen des Departements für Erziehung und Kultur und des Departements für Justiz und Sicherheit.

Information Verstärkte Kontrolle der Umsetzung von Schutzkonzepten

Deklaration Schutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen

Information zu den Bädern

Das Freibad öffnet seine Tore am Montag, 8. Juni 2020 um 09.00 Uhr. Gemäss Vorgaben des BAG sind Einschränkungen im Bäderbetrieb unumgänglich. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

Ausserhalb des Schwimmbeckens

  • Es gilt weiterhin die 2 Meter Abstandsregel, diese muss in Eigenverantwortung eingehalten werden.
  • Die maximale Gruppengrössen auf dem Rasen entspricht den Vorgaben des BAG
  • Kein Körperkontakt
  • Es muss pro Person eine Fläche von 10 m 2 vorhanden sein. Für Liegewiesen heisst das, wenn eine Rasenfläche/Liegewiese 10'000 m 2 beträgt, dürfen sich maximal 1'000 Personen auf der Anlage aufhalten.
  • Die Garderoben können nur beschränkt benützt werden.
  • Garderobenkästchen stehen nur beschränkt zur Verfügung.
  • Nach dem Besuch im Bad sollte möglichst zu Hause geduscht werden.
  • Die sanitären Anlagen stehen nur beschränkt zur Verfügung

Innerhalb des Schwimmbeckens

  • Der 2 Meter Mindestabstand ist aufgehoben.
  • Das Körperkontaktverbot ist aufgehoben.
  • Es muss pro Person eine Fläche von 10 m 2 vorhanden sein. Wenn die Wasserfläche 1'000 m 2 beträgt dürfen sich maximal 100 Personen gleichzeitig im Wasser aufhalten.

Badikiosk

  • Es gelten die Vorgaben des BAG für Gastronomie.
  • Ab 6. Juni 2020 gilt, dass mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen. In diesem Fall muss aber eine Person seine Kontaktdaten dem Betreiber abgeben.

Damit im Freibad Heidelberg die oben erwähnten BAG Vorgaben eingehalten werden können, dürfen sich maximal 1'000 Personen gleichzeitig auf der Anlage aufhalten und im Schwimmbecken gilt eine Beschränkung von maximal 120 Personen, die sich gleichzeitig im Wasser aufhalten dürfen. Da im Hallenbad die BAG Massnahmen nicht eingehalten werden können, bleibt dieses im Moment für die Privatbevölkerung geschlossen. Aus diesem Grund kann auch der Wechselbetrieb nicht angeboten werden. Das Freibad bleibt somit auch bei nicht optimaler Witterung den ganzen Tag geöffnet.

Das Hallenbad steht Schulen und Kursgruppen ab 8. Juni 2020 wieder zur Verfügung. Ebenfalls wird das Frühschwimmen am Dienstag und Donnerstag für die Privatbevölkerung wieder angeboten. Gemäss Vorgaben des BAG vom 27. Mai 2020 gilt weiterhin eine Flächenregel von 10 m2 pro Person. Das heisst, in unserem Hallenbad dürfen sich maximal 30 Personen im Wasser aufhalten. Ebenfalls gilt weiterhin die Abstandsregel von zwei Metern und die Garderoben und Duschen können nur eingeschränkt benutzt werden.

Auf die Saison 2020 wurde der Wechselbetrieb in den Bädern eingeführt. Das heisst für die Privatbevölkerung ist je nach Wetter entweder das Hallenbad oder das Freibad geöffnet. Infolge ungenügender Platzverhältnisse kann leider der Schwimmbetrieb für die Privatbevölkerung, ausgenommen Frühschwimmer, noch nicht angeboten werden.

Das BAG wird am 24. Juni 2020 über weitere Änderungen informieren. Je nach Pandemieverlauf können weitere Lockerungen erwartet werden.

 

Nach den neusten Informationen des BAG haben sich für unsere Bäder leider keine Änderungen im Betrieb ergeben.

Nützliche Link:

Spital Thurgau: Corona Hotline

 

 

 

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