Verkehrsberuhigung Leimackerstrasse
Nachdem der südliche Teil der Leimackerstasse schon Mitte der 90er Jahre eine umfangreiche Verkehrsberuhigung erfahren hat, ist auf Begehren von Anstössern auch auf dem nördlichen Teil eine beschränkte Verkehrsberuhigung signalisiert worden. Es handelt sich dabei um einen Versuch im Zeitrahmen von zwei bis drei Monaten. Die Grundlagen dazu liefert das Gesetz über Strassen und Wege, Paragraph 13, der solche Versuche bis zu zwei Jahren zulässt. Vor einer definitiven Einführung muss zur gegebenen Zeit eine öffentliche Auflage erfolgen.
he