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Gebührenanpassung der Wasserversorgung

Wie mit dem Budget 2005 angekündigt, hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 21 der Beitrags- und Gebührenordnung der Politischen Gemeinde, die Tarife für das Wasserwerk Aadorf neu festgelegt. Die Anpassung erfolgt infolge der hohen Investitionskosten und zur Vermeidung einer Überschuldung des Wasserwerks. Der Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist läuft vom 7. April bis 5. Juni 2005. Für das Zustandekommen des Referendums sind 248 gültige Unterschriften notwendig.

he

sicherheit@aadorf.ch

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