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Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2020/2021

Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der kantonale Richtplan, Teilrevision 2020/2021 (Entwurf Mai 2021) öffentlich bekannt gemacht.

Die Arbeiten rund um die Teilrevision des kantonalen Richtplans Thurgau 2020/2021 sind weiter vorangeschritten und der Richtplanentwurf (Stand: Mai 2021) liegt nun vor. Mit Beschluss Nr. 322 vom 25. Mai 2021 hat der Regierungsrat diesen Richtplanentwurf zusammen mit dem begleitenden Bericht für die öffentliche Bekanntmachung freigegeben. 

Die öffentliche Bekanntmachung des Richtplanentwurfs (Stand: Mai 2021) erfolgt vom 21. Juni bis zum 18. September 2021.

Hier finden Sie die Infos zur öffentlichen Bekanntmachung.

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