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Administrative Verwaltung der zugewiesenen Asylsuchenden

Die Sozialen Dienste Aadorf sind für die Betreuung der vom Kanton Thurgau zugewiesenen Asylsuchenden zuständig. Der Ansatz für die Unterstützung der Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung. Flüchtlinge sind in Bezug auf die Sozialhilfe hingegen der einheimischen Bevölkerung gleichzustellen. Die Förderung der Erstintegration während der ersten sieben Jahre (ab Einreise) wird mit der zweckgebundenen Integrationspauschale des Bundes finanziert.

www.sem.admin.ch


Zuständige Abteilung

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