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Hundewesen

Adresse

Einwohnerdienste
Postfach 71
Gemeindeplatz 1
8355 Aadorf
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Tel. 052 368 48 48

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Ansprechpartner / Funktion
Seiler Lara Funktion
  • Bereichsleiterin

Hundesteuer

Hunde im Alter von 5 Monaten und darüber sind steuerpflichtig. Die Rechnung für die Hundesteuer (erster Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 160.00) wird per Post zugestellt.

Hunderegistrierung

Seit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2006 sind Hundehalter verpflichtet, sämtliche Hunde mit einem Mikrochip zu versehen. Welpen sind innerhalb von 3 Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Hundehalter können sich hierfür an einen Tierarzt wenden. Die Mikrochip-Daten werden bei der Identitas AG (AMICUS) registriert. Mutationen; Hunde- bzw. Hundehalterwechsel, Änderungen der registrierten Daten (Adressänderungen, Ableben des Hundes) müssen innert 10 Tagen bei der Gemeinde und der Datenbank AMICUS gemeldet werden.

Obligatorische Hundeausbildung

Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst eine Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Bewilligungspflicht potenziell gefährliche Hunde (www.veterinaeramt.tg.ch)

Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potenziell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen bis spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes. Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen; Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapier über die Herkunft des Hundes und über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung, Passfoto der gesuchstellenden Person, Kostenvorschuss CHF 500.-- (weitere Person CHF 50.--, weitere Hunde CHF 300.--).

Gesetz über das Halten von Hunden [pdf, 116 KB]

Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden [pdf, 102 KB]

Anerkannte Hundetrainer in der Region:

Hundeschule Hegland
Karin Hegland
Châtelstrasse 13
8355 Aadorf
Telefon: 079 313 84 80
Mail: info@hshegland.ch
Homepage: www.hshegland.ch

Kynologischer Verein Eulachtal/Elgg
Übungsplatz neben Gärtnerei Rupp
Iride Ostertag
Zürcherstrasse 5
8353 Elgg
Telefon: 078 744 82 99
Mail: welpen@kve.ch
Homepage: www.kve.ch

Honovi AG
Tommy Mörgeli
Heidelbergstrasse 11
8355 Aadorf
Telefon: 079 349 14 58
Mail: tm@honovi.ch
Homepage: www.honovi.ch

COLPI-DOG
Simone Colpi
Kilbergstrasse 39
8356 Ettenhausen
Telefon: 079 413 24 84
Mail: sicolpi@gmx.ch
Homepage: www.colpi-dog.ch

Hundeschule Caneamico GmbH
Negoslav Knezevic & Michaela Hermann
Schulweg 4
8523 Hagenbuch
Telefon: 076 345 72 21
Mail: info@caneamico.ch
Homepage: www.caneamico.ch