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Meldung Mieterwechsel

Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden und auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt (§ 8 Gesetz über das Einwohnerregister sowie kantonale Register (ErG)).

Dieses Formular gilt nur für Vermieter/innen.

Preis: gratis

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