Meldung Mieterwechsel
Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet, die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden und auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt (§ 8 Gesetz über das Einwohnerregister sowie kantonale Register (ErG)).
Dieses Formular gilt nur für Vermieter/innen.
Link: Gesetzliche Grundlage
Preis: gratis