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Überprüfung Sondernutzungspläne (Aufhebung Gestaltungspläne)

Aufhebung der Sondernutzungspläne: Mitwirkung ist gestartet

Am 11. Juni 2026 fand die öffentliche Informationsveranstaltung der Gemeinde Aadorf zur Überprüfung der Sondernutzungspläne statt. Das grosse Interesse und die engagierte Diskussion haben gezeigt, dass das Thema viele Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer direkt betrifft.

Im Zentrum standen Fragen zu den Auswirkungen einer Aufhebung von Gestaltungsplänen auf bestehende Liegenschaften, zur Besitzstandsgarantie sowie zum weiteren Ablauf der verschiedenen Planungsverfahren. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass rechtmässig erstellte Gebäude geschützt bleiben und die Aufhebung älterer Gestaltungspläne in der Regel keine Nachteile für bestehende Bauten mit sich bringt. Nach der Aufhebung der Gestaltungspläne gilt für diese Gebiete grundsätzlich die Regelbauweise gemäss Zonenplan und Baureglement.

Die öffentliche Mitwirkung startet am 12. Juni 2026. Die Unterlagen können bis 1. Juli 2026 auf der Gemeindeverwaltung Aadorf eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Rückmeldungen eingebracht werden. Sämtliche Eingaben werden geprüft, in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst und fliessen in den Planungsbericht ein. In der Diskussion zeigte sich, dass die zentrale Frage immer wieder der öffentliche Mehrwert eines Gestaltungsplans ist. Viele der überprüften Gestaltungspläne haben ihren ursprünglichen Zweck erfüllt. Die Gebiete sind weitgehend überbaut und die wesentlichen öffentlichen Interessen können heute über das Baureglement und den Zonenplan sichergestellt werden. Wo hingegen weiterhin ein öffentlicher Mehrwert besteht, bleiben die entsprechenden Sondernutzungspläne bestehen und werden an die neue Gesetzgebung angepasst.

Die Überprüfung und allfällige Aufhebung oder Anpassung der Baulinienpläne erfolgt zeitlich nachgelagert und wird mit weiteren übergeordneten Planungen, insbesondere der Gewässerraumplanung, koordiniert. Damit wird sichergestellt, dass die verschiedenen Planungsinstrumente aufeinander abgestimmt sind und langfristig Rechtssicherheit schaffen. Im Anschluss an die Mitwirkung folgt die öffentliche Auflage während 20 Tagen. In diesem Verfahrensschritt besteht für Betroffene die Möglichkeit, gegen die vorgesehene Aufhebung der Sondernutzungspläne eine begründete Einsprache einzureichen.

Die Gemeinde Aadorf dankt allen Teilnehmenden für das Interesse und die konstruktiven Rückmeldungen und lädt die Bevölkerung ein, sich im weiteren Verfahren aktiv einzubringen.

Falls Sie eine persönliche Besprechung wünschen, dürfen Sie sich gerne bei unserem Amt für Bau und Umwelt, 052 368 48 25 oder bauamt@aadorf.ch für einen Termin melden.

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Überprüfung Sondernutzungspläne

Sondernutzungspläne, also Gestaltungspläne, Baulinienpläne und Gewässerraumlinienpläne, dienen dazu, für gewisse Gebiete die Bestimmungen des Baureglements und des Zonenplans zu ergänzen, zu präzisieren oder in bestimmten Bereichen abweichend zu regeln, damit eine bessere Siedlungsentwicklung möglich wird.

Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, die alten Sondernutzungspläne bis spätestens Ende 2027 an das neue Planungs- und Baugesetz anzupassen oder diese aufzuheben.

Die Gemeinde Aadorf hat die bestehenden, älteren Sondernutzungspläne überprüft. Einige können weiterbestehen, einige gilt es zu ändern und andere können aufgehoben werden, weil die Gebiete schon vollständig oder fast vollständig überbaut sind oder die Ziele der Planung erreicht werden konnten.

Folgende Gestaltungspläne sollen aufgehoben werden:

  • Alt Chlooster, Guntershausen
  • Châtel, Aadorf
  • Dorfplatz, Wittenwil
  • Matthof I, Aadorf (inkl. Abänderung Pz. 338)
  • Matthof II, Aadorf
  • Neuwis, Aadorf
  • Oberdorf, Häuslenen
  • Steig-Ifang, Aadorf

Der Gemeinderat misst einer transparenten Information der Bevölkerung über die Gründe und die möglichen Auswirkungen der vorgesehenen Aufhebungen grosse Bedeutung bei. Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt, an der die geplanten Änderungen vorgestellt und erläutert werden.

Zudem erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen eines formellen Mitwirkungsverfahrens Gelegenheit, zu den vorgesehenen Änderungen Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Unterlagen werden öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können Anliegen, Anregungen und Stellungnahmen eingereicht werden.

Gerne können Sie die Unterlagen digital oder auf dem Amt für Bau und Umwelt einsehen. Allfällige Mitwirkungen sind während der Mitwirkungsauflage schriftlich an den Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, einzureichen.

Unterlagen:

Anleitung Geoportal [pdf, 447 KB]

Alt Chlooster_Guntershausen [pdf, 237 KB]

Châtel_Aadorf [pdf, 477 KB]

Dorfplatz_Wittenwil [pdf, 264 KB]

Matthof I_Aadorf_mit Änderungen_PZ_338 [pdf, 325 KB]

Matthof II_Aadorf [pdf, 221 KB]

Neuwis_Aadorf [pdf, 332 KB]

Oberdorf_Häuslenen [pdf, 287 KB]

Steig-Ifang_Aadorf [pdf, 275 KB]

Planungsbericht_Aufhebung Gestaltungspläne [pdf, 3.2 MB] [pdf, 3.2 MB]

Planungsbericht_Überprüfung Sondernutzungspläne [pdf, 6.5 MB] [pdf, 6.5 MB]

 

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